Schweizer Aufenthaltsbewilligung – Praktischer Leitfaden Genf und Waadt 2025

Schweizer Aufenthaltsbewilligung – Praktischer Leitfaden Genf und Waadt 2025

30. Dezember 2025

Alles über die B-, L- und C-Bewilligung in der Schweiz – einfache Verfahren in Genf und Waadt, nützliche Adressen, tatsächliche Kosten und Bearbeitungszeiten.

Erhalt der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz: Der praktische Leitfaden (Genf & Waadt)

Wenn man sich in der Schweiz niederlässt, um zu arbeiten, stellt sich schnell die Frage nach der Aufenthaltsbewilligung. Seien Sie versichert: Im Gegensatz zu manchen Vorurteilen ist es relativ einfach, eine Bewilligung zu erhalten, insbesondere wenn Sie aus Frankreich oder einem anderen europäischen Land kommen. In diesem Leitfaden erkläre ich Ihnen konkret, wie das funktioniert, wobei ich mich auf Genf und Waadt konzentriere, die beiden beliebtesten französischsprachigen Kantone für Frankophone.

Die gute Nachricht? Sie müssen fast nichts tun! Alles geschieht automatisch bei Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde.

Die drei wichtigsten Bewilligungen, die man kennen sollte

Vergessen Sie den Behördenjargon. Hier ist, was Sie wirklich wissen müssen:

Die L-Bewilligung: Ihre erste Karte (weniger als ein Jahr)

Sophie, eine französische Entwicklerin, hat einen 8-Monats-Vertrag in Lausanne unterschrieben. Sie erhielt eine L-Bewilligung, die genau für die Dauer ihres Vertrags gültig ist.

Diese Bewilligung ist für:

  • Befristete Arbeitsverträge von weniger als einem Jahr
  • Berufspraktika
  • Temporäre Einsätze (Berater)
  • Saisonarbeit (Hotellerie, Tourismus)

Dauer: Zwischen 3 und maximal 12 Monaten, verlängerbar bei neuem Vertrag

Der kleine Haken: Sie sind an Ihren Arbeitgeber gebunden. Lust, währenddessen die Firma zu wechseln? Sie müssen eine neue Bewilligung beantragen. Nicht sehr praktisch, aber so ist es.

Preis in Genf und Waadt: 65 Franken

Die B-Bewilligung: Die Standardkarte (1 bis 5 Jahre)

Marc hat einen unbefristeten Vertrag bei einer Genfer Bank bekommen. Er hat die B-Bewilligung erhalten. Und das ist bei weitem die häufigste Bewilligung!

Sie erhalten eine B-Bewilligung, wenn:

  • Sie einen Vertrag von mindestens 12 Monaten haben (befristet oder unbefristet)
  • Sie für ein mehrjähriges Studium kommen
  • Ihr Ehepartner eine B- oder C-Bewilligung hat (Familienzusammenführung)
  • Sie eine tragfähige selbstständige Tätigkeit aufnehmen

Dauer: 5 Jahre bei unbefristeten Verträgen oder die Dauer des Vertrags + 6 Monate bei befristeten Verträgen

Die tatsächlichen Vorteile:

  • Sie können den Arbeitgeber frei wechseln (im Gegensatz zur L-Bewilligung)
  • Zugang zur Arbeitslosenversicherung, wenn Sie Ihren Job verlieren
  • Möglichkeit, Ihre Familie nachzuholen
  • Sie beginnen, Ihren Weg zur C-Bewilligung zu ebnen

Der einzige Punkt, auf den Sie achten müssen: Sie bleiben an Ihren Kanton gebunden. Ein Umzug nach Zürich? Sie müssen eine Bewilligungsübertragung beantragen.

Preis: 65 Franken beim ersten Mal, dann kostenlos oder 65 Franken bei der Erneuerung, je nach Kanton

Die C-Bewilligung: Der heilige Gral (unbefristet)

Nach 5 Jahren mit ihrer B-Bewilligung erhielt Marie, eine Waadtländer Krankenschwester, ihre C-Bewilligung. "Es ist wirklich wie Tag und Nacht", vertraut sie mir an. "Keine automatisch abgezogene Quellensteuer mehr, völlige Freiheit, sich zu bewegen, wohin ich will..."

Voraussetzungen für den Erhalt:

  • 5 Jahre B-Bewilligung, wenn Sie aus einem EU/EFTA-Land kommen
  • 10 Jahre B-Bewilligung, wenn Sie von anderswoher kommen
  • Eine "gute Integration" (im Wesentlichen: keine Schulden, Steuern bezahlt, Einhaltung der Gesetze)

Was sich wirklich ändert:

  • Die C-Bewilligung ist unbefristet - Sie haben sie ein Leben lang
  • Sie können arbeiten, wo Sie wollen in der Schweiz, den Kanton wechseln, ohne etwas zu beantragen
  • Keine Quellensteuer mehr! Sie gehen zur jährlichen Steuererklärung über (wie die Schweizer)
  • Die Banken sehen Sie anders (Immobilienkredite sind einfacher)

Preis: 165 Franken in Genf und Waadt

Wie Läuft Es Konkret Ab?

In Genf

Das Office Cantonal de la Population et des Migrations (OCPM) kümmert sich um alles. Aber Sie haben fast nichts zu tun!

Ihre Checkliste (es ist ganz einfach):

  1. Sie unterschreiben Ihren Arbeitsvertrag (Ihr Arbeitgeber schickt ihn an die Behörden)
  2. Sie finden eine Wohnung in Genf
  3. Sie gehen zur Gemeinde Ihres Quartiers, um sich anzumelden (innerhalb von 14 Tagen)
  4. Die Gemeinde übermittelt Ihre Akte automatisch an das OCPM
  5. Sie warten 2 bis 6 Wochen
  6. Sie erhalten Ihre Bewilligung per Post

Die Adresse bei Bedarf zur Kontaktaufnahme:

OCPM - Office cantonal de la population
Route de Chancy 88
1213 Petit-Lancy

Tel : 022 546 46 46
Öffnungszeiten : Mo-Fr 8h30-12h, 13h30-16h30
(Nur nach Vereinbarung)

Webseite : ge.ch/ocpm

Kosten in Genf:

  • Anmeldung Gemeinde: 65 Franken
  • Bewilligung L oder B: Inklusive
  • Bewilligung C: 165 Franken
  • Erneuerung: Kostenlos (Bewilligung B/C)

In Waadt (Lausanne und Andere Gemeinden)

Im Kanton Waadt ist es das Service de la population (SPOP), das dies verwaltet. Der Prozess ist fast identisch mit Genf.

Ihr Ablauf:

  1. Vertrag unterzeichnet (Arbeitgeber informiert Kanton)
  2. Anmeldung bei Ihrer Waadtländer Gemeinde innerhalb von 14 Tagen
  3. Automatische Übermittlung an das kantonale Amt
  4. Empfang der Bewilligung per Post innerhalb von 3-8 Wochen

Die Adresse des kantonalen Amtes:

SPOP - Service de la population
Avenue de Beaulieu 19
1014 Lausanne

Tel : 021 316 48 00
Öffnungszeiten : Mo-Fr 8h-11h30, 13h30-16h30
(Ohne Termin, je nach Andrang)

Webseite : vd.ch/population

Kosten im Kanton Waadt:

  • Anmeldung Gemeinde: 35 Franken
  • Bewilligung L oder B: Inklusive
  • Bewilligung C: 165 Franken
  • Erneuerung B: Kostenlos
  • Adressänderung: 15 Franken

Die Dokumente, die Sie wirklich brauchen

Die Liste mag lang erscheinen, aber sie ist ziemlich Standard. Hier ist, was Sie für Ihre Anmeldung bei der Gemeinde vorbereiten müssen (die sich dann um die Bewilligung kümmert):

Für alle:

  • Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ein aktuelles Passfoto (Passformat)
  • Ihr Mietvertrag oder eine Wohnsitzbestätigung
  • Das Anmeldeformular (vor Ort erhältlich oder herunterladbar)

Wenn Sie zum Arbeiten kommen:

  • Ihr unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers (oft reicht der Vertrag aus)

Wenn Sie selbstständig sind:

  • Ihre Eintragung im Handelsregister
  • Ein summarischer Businessplan
  • Der Nachweis, dass Sie die Mittel haben (Kontoauszüge)

Wenn Sie mit Ihrer Familie kommen:

  • Die Geburtsurkunden der Kinder
  • Ihre Heiratsurkunde
  • Die Reisepässe aller Familienmitglieder

Wenn Sie Student sind:

  • Die Immatrikulationsbescheinigung der Universität
  • Der Nachweis, dass Sie mindestens 21'000 Franken zum Leben haben (Stipendium, Familienunterstützung, Ersparnisse)

Im Allgemeinen lässt sich das alles in einem 30-45-minütigen Besuch erledigen. Die Beamten sind an Expats gewöhnt und recht effizient.

Die Realen Fristen (Nicht die Theoretischen Fristen)

Die offiziellen Websites sagen Ihnen "2-3 Wochen". Im wirklichen Leben dauert es oft länger.

In Genf (jüngste Erfahrungen):

  • Ruhige Zeit (Sommer): 2-3 Wochen
  • Starke Frequentierung (Schulbeginn September): 4-8 Wochen
  • Festgestellter Rekord: 10 Wochen (Covid-Zeit)

Im Waadtland:

  • Im Allgemeinen schneller: 2-4 Wochen
  • Lausanne kann länger dauern: 3-6 Wochen
  • Kleine Gemeinden: Manchmal 10 Tage!

Mein Rat: Rechnen Sie mit maximal 6 Wochen. In der Zwischenzeit reicht Ihre vorläufige Bescheinigung (die Sie am Tag der Anmeldung erhalten) für fast alles aus: ein Bankkonto eröffnen, eine Versicherung abschliessen, Ihren Arbeitsvertrag unterzeichnen usw.

Die Verlängerung: Einfacher als Erwartet

Bewilligung B - Quasi-Automatische Verlängerung

Die gute Nachricht: Wenn alles gut geht, ist die Verlängerung eine Formalität.

Genf:

  • Sie erhalten 3 Monate vor Ablauf ein Schreiben
  • Sie senden das Formular mit den geforderten Belegen zurück
  • Neue Bewilligung kommt per Post
  • Kosten: Kostenlos

Waadtland:

  • Gleich: Schreiben 2-3 Monate vorher
  • Antwort mit Dokumenten
  • Auch kostenlos

Allgemein angeforderte Dokumente:

  • Arbeitgeberbescheinigung (wenn gleiche Stelle: nicht viel)
  • Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Mietquittung)
  • Aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung
  • Bestätigung der gezahlten Steuern

Frist: 2-4 Wochen

Bewilligung C - Keine Verlängerung!

Der grosse Vorteil der C-Bewilligung: Wenn Sie sie einmal haben, gilt sie ein Leben lang. Kein Papierkram alle 5 Jahre, kein Stress. Sie haben sie, Punkt.

Das Einzige: Vermeiden Sie es, länger als 6 Jahre am Stück ausserhalb der Schweiz zu sein, da sie sonst widerrufen werden kann. Aber ehrlich gesagt, wenn Sie 6 Jahre weg sind, haben Sie sowieso andere Pläne!

Kantonswechsel: Eine Anleitung

Thomas hat nach 3 Jahren in Genf eine bessere Stelle in Zürich bekommen. Seine Genfer B-Bewilligung gilt in Zürich nicht. Was hat er getan?

Das Verfahren:

  1. Sich in der neuen Gemeinde anmelden (Zürich)
  2. Die Genfer B-Bewilligung vorlegen
  3. Neuen Arbeitsvertrag vorlegen
  4. Auf die neue Zürcher B-Bewilligung warten (2-4 Wochen)
  5. Die alte Bewilligung wird automatisch annulliert

Kosten: Je nach Kanton (30-90 Franken)

Mit einer C-Bewilligung: Keine Massnahmen! Sie ziehen um, melden sich an, das ist alles. Totale Freiheit.

Besondere Situationen

Sie verlieren Ihre Stelle

Mit einer L-Bewilligung:

  • Ihre Bewilligung läuft mit Ihrem Vertrag ab
  • Sie haben in der Regel 30 Tage Zeit, die Schweiz zu verlassen oder einen neuen Job zu finden
  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Mit einer B-Bewilligung:

  • Ihre Bewilligung bleibt gültig
  • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (wenn Sie mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben)
  • Sie suchen in Ruhe einen neuen Job
  • Erneuerung möglich, wenn Sie aktiv nach einer Stelle suchen

Mit einer C-Bewilligung:

  • Kein Problem - unbefristete Bewilligung
  • Normales Arbeitslosengeld
  • Totale Freiheit

Firmengründung mit B-Bewilligung

Paul wollte sein Start-up in Lausanne gründen. Ist das mit seiner B-Bewilligung möglich?

Ja, aber Sie benötigen eine spezielle Genehmigung des Kantons. Sie müssen Folgendes nachweisen:

  • Einen soliden Businessplan
  • Ausreichend finanzielle Mittel (30'000-50'000 Franken empfohlen)
  • Dass Ihre Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll ist

Dauer der Genehmigung: 4-8 Wochen. Nach der Erteilung wird auf Ihrer B-Bewilligung "mit selbstständiger Erwerbstätigkeit" vermerkt.

Familienzusammenführung

Kann Ihre Familie zu Ihnen kommen? Ja, wenn Sie eine B-Bewilligung (oder besser) haben.

Bedingungen:

  • Sie müssen eine geeignete Wohnung haben (genügend Zimmer)
  • Nachweis, dass Sie über die finanziellen Mittel für die gesamte Familie verfügen
  • Eine Krankenversicherung für jede Person haben

Dauer: 2-6 Monate (länger als die Hauptbewilligung)

Kosten pro Person: 65 Franken

Die Echten Kosten (Alles Inklusive)

Zusammenfassende Tabelle der tatsächlichen Kosten, die Sie bezahlen werden:

Genf - Erste Installation:

Anmeldung Gemeinde:           65 CHF
Permis B inclus :               0 CHF
Foto si oubliée :              10 CHF (optionnel)
Copies documents :              5 CHF (optionnel)
────────────────────────────────────
Total réel :                    65-80 CHF

Waadt - Erste Installation:

Anmeldung Gemeinde:           35 CHF
Permis B inclus :               0 CHF
Photo si oubliée :              10 CHF (optionnel)
────────────────────────────────────
Total réel :                    35-45 CHF

Nach 5 Jahren - Antrag C-Bewilligung:

Gebühren C-Bewilligung:        165 CHF
Zusätzliche Dokumente:        20 CHF
────────────────────────────────────
Total :                         185 CHF

Ehrlich gesagt, ist das nicht das, was bei einer Installation in der Schweiz am teuersten ist!

Fragen, Die Sich Jeder Stellt

"Wie lange dauert es, bis ich meine Bewilligung habe?" Im Durchschnitt 3-5 Wochen. Aber die provisorische Bescheinigung, die Sie am selben Tag erhalten, reicht für alles aus (Bank, Versicherungen, Autovermietung usw.). Keine Panik.

"Kann ich arbeiten, bevor ich die physische Karte erhalte?" Ja! Ihre provisorische Bescheinigung beweist, dass alles in Ordnung ist. Ihr Arbeitgeber kann dies bei Bedarf online überprüfen.

"Was passiert, wenn ich den Job wechsle?" Mit einer B- oder C-Bewilligung: gar nichts. Sie können frei wechseln. Mit einer L-Bewilligung: neue Anfrage obligatorisch.

"Was passiert mit meiner französischen Aufenthaltserlaubnis für Frankreich?" Sie ändert sich nicht. Sie sind jetzt nur noch Schweizer Einwohner. Wenn Sie in Frankreich eine Wohnung behalten haben, verwalten Sie die beiden Wohnsitze getrennt (achten Sie auf die steuerlichen Auswirkungen).

"Wie viel kostet das wirklich, alles inklusive?" Zwischen 35 und 85 Franken für Ihre erste Installation. Das ist wirklich vernachlässigbar im Vergleich zu den Gesamtkosten einer Installation (Umzug, Wohnungskaution usw.).

"Nach wie vielen Jahren kann ich die Einbürgerung beantragen?" In der Regel 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Aber das ist ein anderer, längerer und komplexerer Prozess. Die C-Bewilligung bietet bereits fast alle Rechte.

Praktische Adressen und Öffnungszeiten

Genève - Hauptgemeinden

Ville de Genève (Zentrum):

Service du contrôle des habitants
Rue de la Mairie 
1204 Genève
Tél : 022 418 96 96

Meyrin (Flughafengebiet):

Contrôle habitants
Avenue de Vaudagne 1
1217 Meyrin
Tél : 022 782 82 82

Carouge:

Contrôle habitants
Rue de la Mairie 11
1227 Carouge
Tél : 022 307 89 89

Vernier:

Administration communale
Route de Meyrin 21
1214 Vernier
Tél : 022 306 03 00

Typische Öffnungszeiten Genève: Mo-Fr 8:30-12:00, 13:30-16:00 (oft ist ein Termin erforderlich)

Vaud - Hauptgemeinden

Lausanne:

Contrôle des habitants
Place de la Louve 1
1003 Lausanne
Tél : 021 315 20 00

Montreux:

Greffe municipal
Grand-Rue 73
1820 Montreux
Tél : 021 962 76 76

Nyon:

Greffe municipal
Place du Château 3
1260 Nyon
Tél : 022 316 40 40

Yverdon-les-Bains:

Contrôle habitants
Rue du Lac 3
1400 Yverdon
Tél : 024 423 61 00

Vevey:

Greffe municipal
Place de la Gare 1
1800 Vevey
Tél : 021 925 52 00

Typische Öffnungszeiten Vaud: Mo-Fr 8:00-12:00, 13:30-17:00 (oft ohne Termin)

Fallstricke, Die Es Zu Vermeiden Gilt

Fehler Nr. 1: Warten, Bis Man Seine Endgültige Unterkunft Hat Sie können sich mit einer temporären Adresse anmelden (Hotel, Airbnb). Verlieren Sie keine Zeit!

Fehler Nr. 2: Nicht Informieren Bei Adressänderung Sie ziehen innerhalb derselben Gemeinde um? Melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen. Andernfalls droht eine Geldstrafe: 50-100 Franken.

Fehler Nr. 3: Krankenversicherung Vergessen Keine Verlängerung der Bewilligung, wenn Ihre KVG nicht auf dem neuesten Stand ist. Denken Sie daran!

Fehler Nr. 4: Steuern Vernachlässigen Eine Steuerschuld = keine Verlängerung. Nehmen Sie dies von Anfang an ernst.

Fehler Nr. 5: Denken, Dass Man Mit Einer B-Bewilligung Überall Arbeiten Kann Die B-Bewilligung ist kantonal. Genf = Arbeit in Genf (und angrenzenden Gemeinden). Um in Zürich zu arbeiten, muss die Bewilligung übertragen oder umgezogen werden.

Was Man Ihnen Nicht Immer Sagt

Die B-Bewilligung, Das Ist Auch:

  • Ein umfassender Sozialschutz (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfälle)
  • Der Zugang zu subventionierten Weiterbildungen
  • Die Möglichkeit, eine Immobilie zu kaufen (mit B-Bewilligung ist das möglich!)
  • Das kommunale Wahlrecht in bestimmten Kantonen (Vaud, Neuchâtel, Jura - noch nicht Genf)

Der Übergang Zur C-Bewilligung Verändert Das Leben Wirklich:

  • Psychologisch fühlen Sie sich wirklich "eingelebt"
  • Die Banken sind flexibler (Hypotheken sind einfacher)
  • Sie gehen zur Steuererklärung über (mehr Abzüge möglich)
  • Totale Bewegungsfreiheit in der Schweiz

Offizielle Ressourcen

Auf Bundesebene:

Genève:

Vaud:

Autres cantons romands :

Ihre Checkliste für die Installation

Woche 1: Das Wesentliche

  • Eine Unterkunft finden (auch vorübergehend)
  • Termin bei der Gemeinde vereinbaren, falls erforderlich
  • Alle Ihre Dokumente zusammenstellen
  • 2-3 Passfotos machen lassen
  • 100 CHF in bar einplanen

Tag der Anmeldung:

  • 10 Minuten zu früh ankommen
  • Alle Dokumente + Kopien dabei haben
  • 2-3 Wohnsitzbestätigungen anfordern (für Bank, etc.)
  • Ihre AHV-Nummer sorgfältig notieren
  • Ihre Quittung aufbewahren

In den folgenden Wochen:

  • Bankkonto eröffnen (mit Bestätigung)
  • Krankenversicherung abschliessen (max. 3 Monate!)
  • Auto anmelden, falls erforderlich
  • Auf definitive Bewilligung per Post warten

Nächster Schritt: Jetzt, da Sie wissen, wie Sie Ihre Bewilligung erhalten, erfahren Sie, wie Sie Ihren Umzug von Frankreich aus organisieren oder das System der Mietkaution!


Letzte Aktualisierung: Dezember 2025. Dieser Leitfaden basiert auf realen Erfahrungen von Expats. Die Verfahren können je nach Gemeinde leicht variieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an Ihre Gemeindeverwaltung.

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